MPU-Informationen
Voraussetzungen
Voraussetzungen einer positiven MPU
Die Fahreignung kann nur dann als wiederhergestellt gelten, wenn:
- Die vollzogene Änderung im Umgang mit Alkohol (Drogen) stabil und motivational gefestigt ist. Das ist anzunehmen, wenn folgende Feststellungen getroffen werden können.
- Die Änderung aus einem angemessenen Problembewusstsein heraus erfolgte; das bedeutet auch, dass ein angemessenes Wissen zum Bereich des Alkohol-trinkens und Fahrens nachgewiesen werden muss, wenn das Änderungsziel kontrollierter Alkoholkonsum ist.
- Die Änderung nach genügend langer Erprobung und der Erfahrensbildung (in der Regel ein Jahr, mindestens jedoch 6 Monate) bereits in das Gesamtverhalten integriert ist (Frühzeitig Nachweise und Laborbefunde sammeln).
- Die mit der Verhaltensänderung erzielten Wirkungen positiv erlebt werden.
- Der Änderungsprozess nachvollziehbar aufgezeigt werden kann (nachvollziehbar aufzeigen heißt: Fakten/Belege, Nachweise und Beispiele liefern!).
- Eine den Alkohol (Drogen)-missbrauch eventuell bedingende Persönlichkeitsproblematik erkannt und entscheidend korrigiert wurde.